Die Europäische Union torpediert die Menschenrechte
Die EU ist sich darüber einig, dass der Schutzstatus für männliche Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die zwischen 23 und 60 Jahre alt und damit im wehrfähigen Alter sind, aufzuheben. Dieser Beschluss soll in den nächsten Wochen umgesetzt werden.
Daß ein kriegführendes Land seine männliche Bevölkerung zum Kriegsdienst zwingt, ist leider nicht ungewöhnlich. Ohne dieses Zwang könnten wohl die meisten Kriege nicht geführt werden. Anders verhält es sich aber mit den Ländern, die nicht direkt an dem Krieg beteiligt sind.
Kein verlässlicher Partner mehr
Durch den Schritt der Europäischen Union werden nicht nur ukrainische Männer an der Flucht vor Krieg gehindert. Es werden auch jene, die bereits geflohen sind, zurück geschickt. Das kann nicht nur als Präzedenzfall für andere Flüchtlinge herangezogen werden, was einer vollständigen Aushebelung der Flüchtlingskonvention gleichkommt. Es bedeutet auch, dass diese Regelung selbstverständlich jederzeit auch auf andere Gruppen von Ukraine Flüchtlingen – Frauen, Kinder, Alte – ausgeweitet werden kann. Die Europäische Union hört damit auf, ein verlässlicher Partner für die Menschen zu sein. Aus Umfragen wissen wir, dass 97% der aus der Ukraine Geflohenen auch nach Ende des Krieges nicht zurückkehren wollen, sondern sich längst zu einer dauerhaften Migration entschieden haben. Viele von ihnen bereits gut integriert zu einem festen Bestandteil unserer Gesellschaft geworden. Sie werden weiterziehen, wenn die EU keine stabilen rechtlichen Bedingungen schafft. Daß wir diese Menschen in einer überalternden und schrumpfenden Bevölkerung dringend benötigen, muss nicht betont werden. In dem Maße, wie die Europäische Kommission darauf drängt, ein verlässlicher Partner für das Nicht-EU-Land Ukraine zu sein, hört sie auf , ein verläßlicher Partner für die Menschen zu sein. Die Grundfeste der liberalen Demokratie und der offenen Gesellschaft werden auf diese Art mit Füßen getreten.
Trauma
Durch die kriegerischen Handlungen und all den Verbrechen und Gewalttaten, die damit verbunden sind, werden ständig neue, tiefe seelische Verletzungen und neue Traumen ausgelöst – bei der Zivilbevölkerung, wie auch bei den Soldaten. Traumatisierung kennt die Kategorie „Schuld“ nicht; sie betrifft Opfer wie Täter.
Diejenigen, die der Meinung sind, dass diese Menschen rasch wieder zurück gehen sollen, wo sie hergekommen sind, mögen berücksichtigen, dass jeder Krieg eine Traumatisierung für die nächsten Generationen bedeutet, die einen substantiellen Frieden in der Region für die nächsten 80 – 100 Jahre unmöglich machen wird. Die Bevölkerungsgruppen werden, egal wo die Grenzen verlaufen, wenn der Krieg vorüber ist, lange nicht in Frieden miteinander leben können. Persönliche Verletzungen, Rachegefühle aber auch unbewusste Traumata werden die psychischen Tretminen sein, die viele neue Opfer fordern werden, die noch nicht einmal gezeugt wurden. Die Auswirkungen reichen weit über Kriege hinaus und liefern immer die Gründe für neue Kriege. Je länger dieser Krieg dauert, desto mehr gefährdet er unter diesem Aspekt dauerhaft die Sicherheit in Europa – vor allem die unserer Kinder und Enkelkinder. Die Verwerfungen des Krieges werden ähnlich komplexe Verwerfungen nach ziehen, wie wir sie vom Westbalkan, dem Nahen Osten oder jedem anderen Konflikt kennen. Wer Frieden will, muss diese Traumen adressieren und vor allem behandeln. Das ist aber aus der eigenen Nationalität heraus nicht möglich, da auch alle nationalen Therapeuten selbst Teil des Problems sind und die nicht die Lösung. Es bedarf daher ungeheuren Aufwands sich dem zu stellen, und unvergleichlich mehr Mut, als das Schlachtfeld zu betreten.
Diskriminierung aufgrund von Geschlecht und Nationalität
Durch die Maßnahme der Europäischen Union werden zuerst Männer gegenüber Frauen diskriminiert. In den ersten eineinhalb Jahren waren es bereits über 10.000 junge Männer, die von der Ukraine an der Flucht gehindert und zum Kriegsdienst gezwungen wurden. Berichte von Zwangsrekrutierungen haben uns aus beiden Ländern erreicht. Wem aber die Flucht vor dem Krieg gelungen war, der konnte sich wenigstens in Sicherheit wähnen. Die zweite Form der Diskriminierung besteht gegenüber Personen aus anderen kriegführenden Ländern, die sehr wohl Schutz finden. Ob diese Regelung mit dem geltenden europäischen Recht in Einklang zu bringen ist, werden Verfahren zeigen, die erst beginnen können, wenn sie in Kraft tritt. Die Mühlen des Rechtsstaates müssen genau und daher langsam arbeiten. Für diejenigen, die aus diesem Krieg nicht fliehen können oder dorthin zurückgeschickt werden, bedeutet das aber höchstwahrscheinlich den Tod.
Todesurteil
Die Opferzahlen in Kriegen sind Geheimnisse, die von beiden Seiten aus Gründen der Propaganda bestens gehütet werden. Analysten und manche Einschätzungen westlicher Geheimdienste gehen von 1,2-1,5 Mio. Toten seit Februar 2022 aus. Selbst wenn man eine sehr hohe Schwankungsbreite ansetzen möchte, ist die Zahl enorm. Die Wahrscheinlichkeit, an der Front im eigenen Blut zu verrecken, ist extrem hoch. Die Bevölkerung der Ukraine hat sich seit der Jahrtausendwende um fast 50% reduziert; der Krieg ist dabei ein entscheidender Faktor.
Richtig und flasch
Die Feststellung dieser mit unseren Grundwerten unvereinbaren Politik bedeutet allerdings nicht, daß die Schuld an diesem Krieg in irgendeiner Form infrage stellen zu wollen. Nach viereinhalb Jahren Krieg sehen wir allerdings, dass es auch in dieser Auseinandersetzung keinen Sieger, sondern nur Verlierer geben wird; egal, mit welchem Ergebnis der Krieg enden wird. Profitiert werden die Rüstungsindustrie und der Wiederaufbau haben, „wirtschaftlicher“ Erfolg auf Basis enormen Blutzolls. Die Forschung darüber, warum dieser Krieg nicht verhindert werden konnte, wird hingegen leider noch viele Jahre oder Jahrzehnte auf sich warten lassen.
Aber natürlich gibt es kein eindeutiges richtig oder falsch. Ohne Zweifel hat jedes Land das Recht, sich gegen einen Angriff von außen zu verteidigen. Territoriale Integrität ist die Basis einer Nation. Diese territoriale Integrität wird im Verlauf des Klimawandels in den kommenden Jahrzehnten noch ganz andere Aspekte erhalten. Wenn junge Frauen und Männer der Meinung sind, für ihr Land auf dem Schlachtfeld kämpfen zu wollen, sei ihnen das unbenommen – auch wenn ich persönlich der Ansicht bin, dass es nicht der richtige Weg ist, einem Aggressor zu begegnen, der territoriale Ansprüche stellt. Aber mir ist natürlich bewusst, dass es viele, auch gute Argumente für andere Sichtweisen gibt. Was ich allerdings für unverhandelbar halte, ist die Freiwilligkeit, mit der das geschieht. Wir sollten jedem einzelnen, der nicht in einen Krieg ziehen will, mit größter Wertschätzung begegnen; was er dafür aufgibt, ist ein großes Opfer, dessen Dimensionen uns in der Regel nicht bewusst sind – der Verlust von Heimat, Zugehörigkeit und Wurzeln sind nur oberflächliche Aspekte davon. Flucht vor Krieg bedeutet nicht, den Weg des geringeren Widerstands zu wählen.
Dass aber unbeteiligte Drittstaaten, wie es die europäischen Länder sind, darüber entscheiden, wer für ein anderes Land in den Krieg ziehen muss und wer nicht, ist gegen die ethischen Grundpfeiler der Europäischen Union. Es handelt sich um einen massiven Übergriff und Machtmissbrauch.
Hier zur Erinnerung die ersten drei Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrecht:
Artikel 1
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.
Artikel 2
Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.
Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.
Artikel 3
Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.